Als ich Antworten bei Rechtsanwälten suchte...bekam ich Antworten, die keine waren, also suchte ich weiter nach Antworten und fand ein Buch von Karin Leffer und Beowulf von Prince, auch was darin stand glaubte ich vorerst nicht.
Ich habe dann den Kontakt im Gespräch mit Herrn Prince gesucht, ich hatte ein gutes und ehrliches Gefühl. Da mir einanderes mal eine "Persönlichkeit" einen echten Tip gab...der war...Du bist allein mein lieber! Kam ich nach weitereren Überlegungen zu dem Schluss.
Nein, der ist nicht mein Freund ich bin umgeben von Freunden.Das ist auch der Grund weswegen ich den Brief an die Katolische Kirche hier veröffentliche. Das geht natürlich alle Kirchlichen Gemeinden an.
Brief von Herrn Beowulf von Prince an die Katholische Kirche
An seine Exzellenz Hochwürden Herrn Kardinal Erbischof
von München und Freising
Reinhard Marx
Rochusstraße 5-7
80333 München
Flüchtlingshilfe und Grundlage völkerrechtlich verbindliche Verträge
und von Präzedenzfällen
Deshalb DRINGLICH Sehr geehrte Exzellenz Hochwürden Kardinal Erzbischof von München und Freising Reinhard Marx,
Sie sind in den engeren Arbeitskreis zu seiner Heiligkeit Papst Franziskus berufen worden.
Auch deshalb wende ich mich an Sie.
Gerade war der Weltflüchtlingstag. Danach sollten rund 45 Millionen Menschen auf der Flucht sein. Deshalb rufen die Vereinten Nationen in Fernsehwerbungen zur Spende von 8,- € oder 10,- € auf.
Ich sehe das als Bankrotterklärung der Vereinten Nationen an, weil es
bereits völkerrechtliche Verträge gibt, mit Präzedenzfällen, die zeigen dass es besser geht.
Die Staaten der Vereinten Nationen wenden jährlich ca. 1,5 Billionen US-Dollar auf, um Waffen zu bauen, die bestenfalls verrotten, im schlimmsten Falle Menschen töten, zerstückeln und verbrennen.
Welches Menschheitsproblem ließe sich mit diesem Geld nicht lösen?
Mein Vater hat seine englische Staatsbürgerschaft abgelegt, um die
Staatsbürgerschaft des Freistaates Freie Stadt Danzig anzunehmen, weil dieser nach Art.
102 des Friedensvertrages von Versailles unter dem Schutz des Völkerbundes gestellt wurde.
Die Rechtsnachfolge des Völkerbundes haben die Vereinten Nationen übernommen.
1955 hat mein Vater mit dem Gesetz zur Ausschlagung der deutschen Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht (Gesetz vom 22.02.1955), um auf seine Danziger Staatsbürgerschaft zu bestehen und hat 1957 von den Vereinten Nationen volle Entschädigung erhalten.
Anderes war auch gar nicht möglich, da doch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse auf dem Krieg des Deutschen Reiches gegen den Freistaat Freie Stadt Danzig fußt.
Konkret wegen Verstoß gegen den Briand-Kellogg-Pakt, den auch der Freistaat Freie Stadt Danzig ratifiziert hat.
Der Freistaat Danzig wurde gegründet um Verfolgten/Flüchtlingen einen Hafen zu bieten. Viele Menschen haben dies genutzt. Ich behaupte ganz einfach mal, dass der israelische Staat ohne den Freistaat Danzig nicht entstanden wäre.
Offensichtlich ist dies aber nicht der Fall. Ich bin als Danziger Deutscher im Sinne des Grundgesetzes Art. 116.
Von Beruf bin ich Forstoberinspektor a.D. Als Beamter habe ich einen Eid auf eine eindeutige Gesetzeshierarchie nach Art. 25 GG geleistet.
„Art. 25 GG: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts und gehen allen Gesetzen vor.
Sie erzeugen Rechte und Pflichten für jeden Bewohner der Bundesrepublik Deutschland.“
Damit unvereinbar ist, dass Atomwaffen in der Bundesrepublik Deutschland lagern und im Ernstfall von Tornados der Bundesrepublik abgeworfen werden.
Die überdurchschnittlich steigenden Ölpreise, die überproportional weltweit steigenden Rüstungsausgaben, auch die „Bankenkrise“ waren für mich und andere eindeutige Anzeichen auf den nächsten Weltkrieg.
Wir haben überlegt, wann wird/soll dieser Krieg stattfinden? Wir vermuteten kurz vor den nächsten amerikanischen Präsidentschaftswahlen. Was können wir in dieser Zeit politisch erreichen/bewegen?
Unsere Antwort: „Nichts.“ Was können wir also tun?
Zunächst haben wir persönliche Friedensverträge zwischen Danzigern und Deutschen geschlossen und an die Vereinten Nationen in New York geschickt. Dann haben wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Gesetzes zur Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit die Verwaltungsgemeinschaft des Freistaates Freie Stadt Danzig gegründet und dies allen offiziellen Stellen mitgeteilt. So wie wir jeden unserer
Schritte immer Monate im Voraus allen offiziellen Stellen mitgeteilt haben.
Der Freistaat Danzig wurde durch den Friedensvertrag von Versailles aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und dem Völkerbund, Art. 1-26 unterstellt und damit völkerrechtlich unter Dauerbesatzung.
Nach Abschnitt drei der Haager Landkriegsordnung muss die Besatzungsmacht das Landesrecht erhalten. In Art. 49 der Verfassung des Freistaates Danzig wurde festgeschrieben, dass diese Verfassung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Völkerbundes geändert werden darf.
Dies ist nie geschehen. Sonst hätte mein Vater auch 1957 keine Entschädigung erhalten können. Um vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag klagen zu können, mussten wir uns staatlich organisieren und haben Ausweisdokumente erstellt.
Ende April 2009 bin ich in die Schweiz und habe mich dort immer mit Danziger Papiere ausgewiesen und amtlich angemeldet.
Schließlich haben wir unsere Parteifähigkeit vor dem Internationalen
Gerichtshof in Den Haag erreicht.
Am 08.05.1945 hat die deutsche Wehrmacht zu Lande, zu Wasser und der Luft kapituliert. Das Grundgesetz wurde am 23.05.1945 in Kraft gesetzt. Die Vereinigten Staaten von Amerika und andere Länder, wie zum Beispiel Indien haben aber erst 1951 einseitig die Kampfhandlungen für beendet erklärt.
Dies ist eine einseitige Erklärung und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Nach Abschnitt 2 Art. 1 der HLKO zählt die SS als Kriegspartei.
Diese hat niemals kapituliert. Deshalb haben wir aus formellen Gründen die Kapitulation der SS angenommen und der österreichischen Regierung hinterlegt.
Dann haben wir die Legitimation unserer Regierung am ‚Internationalen Gerichtshof in Den Haag nachgewiesen und Klage auf Abzug der alliierten Streitkräfte erhoben, um die völkerrechtliche Voraussetzung für Friedensverhandlungen zu schaffen.
Er fragte: „Was wollen Sie? Hier können nur Staaten klagen, die einen Sitz in den Vereinten Nationen haben.“
Ich antwortete: „Nicht ganz, auch Staaten, die vor der Gründung der Vereinten Nationen in Den Haag geklagt haben, können klagen. Dazu gehört der Freistaat Danzig und wir wollen endlich einen Friedensvertrag.“ Darauf die Antwort: “Oh, das ist interessant.“
Wir haben unser Ziel erreicht.
Der dritte Weltkrieg fand nicht statt.
Und damit sind wir auch schon am Ende, wenn sonst keine Unterstützung erfolgt. Das wäre schade. Nach Art. 49 der Verfassung des Freistaates Danzig kann diese nur abgeändert werden, wenn die Vereinten Nationen ausdrücklich zustimmen.
Damit sind die Vereinten Nationen gleichermaßen verpflichtet diese Verfassung zu schützen. Der Präzedenzfall hierzu ist das Urteil des Ständigen Internationalen Gerichtshofs in Den Haag Serie A/B Nr. 65.
Hier hatte England gegen Gesetze des Freistaates Danzig geklagt und Recht bekommen. Dies war im Prinzip die Grundlage für die Entschädigung für meinen Vater. Mein Vater war im Ausland nach der Zwangseindeutschung durch Hitler zunächst als Deutscher behandelt und enteignet worden. Nachdem er nachweisen konnte, dass er niemals der Eindeutschung zugestimmt hatte, wurde er quasi als Kosmopolit anerkannt, für den nach HLKO das Danziger Landesrecht von den Besatzungsmächten einzuhalten/gewährleisten ist.
Polen war/ist vertraglich verpflichtet den Freistaat Danzig außenpolitisch zu vertreten. Seit dem Einmarsch der Deutschen 1939 war Polen nicht mehr in der souveränen Lage, diese Verträge zu erfüllen.
Nachdem die sowjetischen Truppen vorrückten, wagten die Polen den
Aufstand um die Hauptstadt Warschau selbst zu befreien. Dann wäre auch Polen eine Siegermacht gewesen. Deshalb stoppten die Sowjets den Vormarsch. Die deutsche Besatzung wurde durch die sowjetische ersetzt.
Ich habe gegen (1990) den deutschpolnischen Grenzvertrag geklagt, musste dies jedoch nicht weiter verfolgen, da Berlin noch immer besetzt war und deshalb keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden konnten.
Die 2 + 4 Verhandlungen waren 4 souveräne Staaten und 2 besetzte Staaten. Der Eine waren die vier deutschen Besatzungszonen (wiedervereinigt) und der Zweite, Polen.
Daran hat sich bis heute nichts geändert. Solange das Staatsgebiet des Freistaates Danzig besetzt ist, ist jeder Mitgliedsstaat der UN allein nach Abschnitt drei der HLKO, außerdem noch nach Art. 1-26 und 102 des Versailler Vertrags verpflichtet, jeden Danziger gegenüber das Landesrecht des Freistaates Danzig einzuhalten.
Letzte Instanz ist der Internationale Gerichtshof in Den Haag.
Ich denke, dass die katholische Kirche die einzige Institution ist, die in der Lage ist, die universellen Menschenrechte entscheidend voranzubringen.
Ich hoffe, Sie setzen mich als Werkzeug für die christliche Nächstenliebe ein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße
Beowulf von Prince
ein Link betreff Kirche und Stadt
ein weiterer Link zum Thema Weltfrieden
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen